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CAR-T-Zelltherapie in der Praxis

Die CAR-T-Zelltherapie ist eine personalisierte Krebstherapie und stellt einen innovativen Behandlungsansatz bei bestimmten Formen von hämatologischen Neoplasien dar. Anders als herkömmliche Medikamente werden die CAR-T-Zellen für geeignete Patient:innen individuell mithilfe der patient:inneneigenen T-Zellen hergestellt. Bei der Frage, ob Betroffene für diese Therapie infrage kommen, gelten die behandelnden Fachärzt:innen als eine wichtige Anlaufstelle. Sie können die Patient:innen bei Eignung an eines für die CAR-T-Zelltherapie qualifizierten Zentren in Deutschland überweisen.

Interview mit klinischen Experten aus CAR-T-Behandlungszentren

In den Interviews mit Prof. Subklewe und Prof. Einsele erfahren Sie mehr über den praktischen Ablauf der CAR-T-Zelltherapie sowie deren Stellenwert im Therapiealgorithmus mit einem Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.

Die Behandlung ist aufgrund des komplexen Herstellungsprozesses der CAR-T-Zellen ein aufwändiges Verfahren und erfordert ein hohes Maß an Zusammenarbeit aller Beteiligten. Besonders wichtig ist eine gute Therapieplanung zwischen den behandelnden Fachärzt:innen, Patient:innen und ggf. Angehörigen, insbesondere ein frühzeitiger Kontakt und enger Austausch mit den Ärzt:innen aus dem CAR-T-Zentrum.

Kernelemente der CAR-T-Zelltherapie sind die Leukapherese, Herstellung der antigenspezifischen CAR-T-Zellen, ggf. Brückentherapie, lymphodepletierende Chemotherapie, Infusion der CAR-T-Zellen, Monitoring und Therapienachsorge.

CAR-T-Zelltherapie erfolgt in qualifizierten Zentren

Die CAR-T-Zelltherapie wird nur in qualifizierten Zentren durchgeführt, welche die Vorgaben der Zulassung und des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Dazu zählen Fachkompetenz, Erfahrung mit den zu behandelnden Erkrankungen und in der Zelltherapie, als auch die Erfüllung struktureller Anforderungen.Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Anlage I der Richtlinie zu Anforderungen an die Qualität der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien gemäß § 136a Absatz 5 SGB V (ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie/ATMP-QS-RL) CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien. Abgerufen am 29.07.2022. https://www.g-ba.de/downloads/83-691-737/2022-05-05_2022-06-14_ATMP-QS-RL_Anlage-I.pdf. Hier finden Sie Informationen zu den für die BMS-Produkte qualifizierten CAR-T-Zentren.