Therapieentscheidung

Je nach Tumorart und spezifischem Krankheitsbild muss eine Therapieentscheidung schnell oder weniger schnell getroffen werden – in jedem Fall sollte sie gut vorbereitet werden.

Therapieentscheidung im Dialog

Im ärztlichen Gespräch sollte die vorgesehene Behandlung ausführlich besprochen, auf Vorteile, Gefahren und Nebenwirkungen eingegangen sowie alle Fragen des Patienten beantwortet werden. Auf dieses Gespräch können und sollten sich Patient:innen und gegebenenfalls begleitende Angehörige gut vorbereiten.

Kenntnisse über Krankheitsverlauf, Behandlungsmöglichkeiten oder auch wesentliche Schritte in der Therapie können es Patient:innen erleichtern, Entscheidungen gemeinsam mit dem Ärzt:in zu treffen (sogenannte partizipative Entscheidungsfindung, engl. „shared decision making“).

Hier setzen auch sogenannte Patientenleitlinien an. Eine Patientenleitlinie gibt aktuelles medizinisches Wissen aus Behandlungsleitlinien leicht verständlich wieder und erläutert Fachbegriffe. Inhalte sind unter anderem Diagnosemethoden und Behandlungsoptionen für die verschiedenen Stadien der jeweiligen Erkrankung. Darüber hinaus werden praktische Tipps und Wissenswertes zum Beispiel über Nachsorgemaßnahmen oder psychoonkologische Beratungsmöglichkeiten vermittelt.

Recht auf angemessene Beratung und Aufklärung

Bevor eine Therapieentscheidung getroffen wird, sollten sich Patient:innen auch nicht scheuen, eine ärztliche Zweit- oder Drittmeinung einzuholen. Dies sollte offen mit dem behandelnden Ärzt:in besprochen werden. Insbesondere bei einer lebensverändernden Erkrankung wie Krebs kann eine ärztliche Zweitmeinung mehr Klarheit bei der Entscheidung für die richtige Behandlung verschaffen. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Außerdem gut zu wissen: Sie haben als Patient:in einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Aufklärung und Beratung sowie auf eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung. Dies ist im Patientenrechtegesetz, einem Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, geregelt. Weitere Informationen gibt die Broschüre „Informiert und selbstbestimmt – Ratgeber für Patientenrechte“ des Bundesministeriums für Gesundheit.