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Krebs und Kinderwunsch

Krebs und Kinderwunsch

4 min

Ein so einschneidendes Erlebnis wie eine Krebsdiagnose stellt meist das gesamte Leben der Betroffenen auf den Kopf. Nicht nur den ersten Schock der Diagnose gilt es zu verarbeiten - es gilt auch zahlreiche konkrete Fragen zu klären und Entscheidungen zu treffen.

Eines dieser Entscheidungsfelder ist das Thema Familienplanung und Kinderwunsch. Da viele Therapieverfahren, die im Kampf gegen den Krebs eingesetzt werden, auch - teilweise dauerhafte - Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit haben können, muss noch vor Beginn der Krebstherapie entschieden werden, ob fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen getroffen werden können und sollen. Dabei stehen den Betroffenen heute verschiedene medizinische Verfahren zur Verfügung, die es sowohl Frauen als auch Männern ermöglichen können, nach der Krebstherapie ein eigenes Kind zu bekommen. Und auch die Politik hat inzwischen die Weichen gestellt, um zu gewährleisten, dass die Kosten für zumindest einige Verfahren zum Erhalt der Fruchtbarkeit von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Einfluss der Krebstherapie auf die Fortpflanzung der Frau

Je nach Tumorart, eingesetzter Behandlungsmethode und auch individuellen Faktoren wie z. B. dem Alter, kann sich eine Krebstherapie mehr oder weniger stark auf die Fruchtbarkeit der Frau auswirken. Während sich bei einigen Frauen die Fruchtbarkeit nach überstandener Therapie wieder einstellt, bleibt sie bei anderen beeinträchtigt.

Einfluss der Krebstherapie auf die Fortpflanzungsfähigkeit des Mannes

Je nach Tumorart und eingesetzter Behandlungsmethode kann sich eine Krebstherapie mehr oder weniger stark auf die Fruchtbarkeit des Mannes auswirken. Während sich bei einigen Männern die Zeugungsfähigkeit nach überstandener Therapie wieder einstellt, bleibt sie bei anderen beeinträchtigt.

Erhalt der Fruchtbarkeit bei Frauen und Mädchen

Um die Option auf eine spätere Schwangerschaft erhalten zu können, muss in der Regel vor Beginn der Krebstherapie entschieden werden, ob und wenn ja welche Maßnahmen zum Erhalt der Fruchtbarkeit getroffen werden können. Welche Methode infrage kommt, richtet sich immer nach den individuellen Gegebenheiten und auch danach, wie schnell mit der Krebstherapie begonnen werden muss. Zudem ist auch der Forschungsstand zu den verschiedenen Methoden unterschiedlich. Während einige Verfahren - wie z. B. das Einfrieren von Eizellen - bereits gut erforscht und etabliert sind, ist die Wirksamkeit von anderen Verfahren noch nicht abschließend geklärt. Außerdem können einige Methoden auch mit bestimmten Risiken für Krebspatientinnen einhergehen, wenn beispielsweise der Start der Krebstherapie aufgrund der Fertilitätsbehandlung verschoben werden müsste oder wenn bei der Rückverpflanzung von Eierstockgewebe nicht ausgeschlossen werden kann, dass verstreute Krebszellen in diesem Gewebe vorhanden sind. Wichtig ist deshalb immer eine individuelle und ausführliche Beratung der betroffenen Frauen bzw. Paare durch einen spezialisierten Arzt und/oder eine entsprechende Beratungsstelle.

Im Folgenden werden verschiedene Verfahren aufgelistet, die zum Erhalt der Fruchtbarkeit bei Mädchen und Frauen grundsätzlich möglich sind:

Erhalt der Fruchtbarkeit bei Männern und Jungen

Männliche Patienten, die eine potenziell fruchtbarkeitsschädigende Krebsbehandlung vor sich haben, sollten vor Beginn der Therapie mit ihrem behandelnden Arzt über Familienplanung und einen späteren Vaterschaftswunsch sprechen.

Aktuell stehen zwei Methoden der Kryokonservierung (Einfrieren von Samenzellen bzw. Hodengewebe) zur Verfügung, um Männern die Chance auf eine spätere Vaterschaft zu erhalten:

Kinderwunsch - wer trägt die Kosten?

Schonende Operationen, Ruhigstellen und Verlagern der Eierstöcke

Operative Eingriffe wie die Verlegung der Eierstöcke bei Bestrahlungen und Operationen, die die Gebärmutter beziehungsweise Eierstöcke schonen, bezahlt in der Regel die Krankenkasse. In Einzelfällen wird auch eine Behandlung mit Antihormonen (GnRH-Analoga) zum Schutz der Keimzellen in den Eierstöcken übernommen. Dieses spezielle Verfahren ist nicht mit der Antihormontherapie zur Krebsbehandlung zu verwechseln, die zu den Regelleistungen der Krankenkassen gehört.

Kryokonservierung ist Kassenleistung

Im März 2019 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Kostenübernahme der Kryokonservierung zum Fruchtbarkeitserhalt an Krebs erkrankter Patienten durch die gesetzlichen Krankenkassen regelt:

„Der Leistungsanspruch der künstlichen Befruchtung nach § 27a wird um die Möglichkeit der Kryokonservierung ergänzt, wenn aufgrund einer Erkrankung (z. B. einer Krebserkrankung oder einer rheumatologischen Erkrankung) und deren Behandlung mittels einer keimzellschädigenden Therapie die Gefahr der Unfruchtbarkeit besteht und eine Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe erforderlich ist, um eine zukünftige künstliche Befruchtung mit Hilfe der kryokonservierten Ei- oder Samenzellen oder des kryokonservierten Keimzellgewebes zu ermöglichen.“

Zum 1. Juli 2021 trat eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) in Kraft, welche den Anspruch von gesetzlich Krankenversicherten auf die Leistung einer Kryokonservierung von Eizellen, Samenzellen oder Keimzellgewebe bei erkrankten Frauen bis 40 Jahren und Männern bis 50 Jahren neu regelt. Vorbereitung, Entnahme, Aufbereitung, Transport, Einfrieren, Lagerung und späteres Auftauen von Ei- oder Samenzellen und Keimzellen sind demnach vom Leistungsumfang der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen umfasst. Um einen Leistungsanspruch geltend machen zu können, muss die behandelnde Fachärztin oder der Facharzt entscheiden, ob die Therapie keimzellschädigend sein kann. Vor Beginn der Kryokonservierung erfolgt zudem eine umfassende Beratung zu potenziellen Risiken, Erfolgschancen und psychosozialen Belastungen infolge der Maßnahmen. Die neue Gesetzeslage ist für die Betroffenen ein großer Schritt, denn zukünftig werden mehr an Krebs erkrankte Frauen und Männer die Option erhalten können, sich nach der Erkrankung einen Kinderwunsch zu erfüllen.

Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung

Anders als die künftig vollständig übernommenen Kosten der Kryokonservierung bezuschussen die Krankenkassen die Verfahren der künstlichen Befruchtung nur eingeschränkt und unter bestimmten Bedingungen.

Weitere aktuelle Informationen zu finanziellen Hilfen bei der Kinderwunschbehandlung finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
http://www.informationsportal-kinderwunsch.de

Anlaufstellen und weitere Informationen

Während betroffene Männer sich in puncto Fruchtbarkeitserhalt bei einer Samenspende an fast jedes Kinderwunschzentrum wenden können, sollten sich Frauen vor Beginn ihrer Krebstherapie an ein spezialisiertes Zentrum wenden und beraten lassen. Im Idealfall kann der behandelnde Arzt oder Onkologe direkt an ein Zentrum verweisen.

Adressen spezialisierter Zentren und weitere Informationen zum Fruchtbarkeitserhalt sind beim Netzwerk FertiPROTEKT e.V. zu finden:
www.fertiprotekt.com

Weitere Informationen zum Thema Krebs und Kinderwunsch finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Stiftung für Junge Erwachsene mit Krebs:
https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/wir-bewegen/versorgung-verbessern/krebs-und-kinderwunsch/

Auch auf den Seiten des Krebsinformationsdienstes finden Sie einen guten Überblick über Kinderwunsch nach Krebs:
https://www.krebsinformationsdienst.de/leben/alltag/kinderwunsch/kinderwunsch-index.php